Mit Oktober 2025 verantwortet PSA Payment Services Austria GmbH (PSA) ein weiteres Service für den österreichischen Zahlungsverkehr.
Gemäß der „SEPA Verordnung“[1] gilt ab 09. Oktober 2025 eine verpflichtende Überprüfung des Zahlungsempfängers (Verification of Payee, kurz: VoP) im Falle von SEPA-Überweisungen (SCT) und SEPA-Echtzeitüberweisungen (SCT Inst).
Mit der Bereitstellung des zur Prüfung notwendigen Services (PSA VoP Service), erfüllt PSA die regulatorische Anforderung der SEPA Verordnung.